Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL)

Krankenkassen übernehmen nicht alles, aber vieles

Alle Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) bezeichnet. Diese ärztlichen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert und müssen daher von den Versicherten selbst bezahlt werden.

 

IGeL-Leistungen müssen privat abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auch für Privatversicherte gilt, dass Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn die Patienten der Leistung ausdrücklich zustimmen.

 

Wenn Sie sich ausführlich über IGeL-Leistungen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die IGeL-Checkliste, die Sie online finden.

IGeL-Leistungen in der Kinderarztpraxis am Kantplatz

In unserer Praxis werden folgende IGeL-Leistungen auf Wunsch durchgeführt:

 

Atteste für Krippe, Kindergarten, Hort oder Schule

Sport-Atteste

Atteste für Auslandsaufenthalte

Reisemedizinische Beratung und Medikamenten-Verordnung (z.B. Malaria-Prophylaxe)

Reise-Impfungen (hierzu gehören: z. B. Hepatitis A, Typhus)

Andere Präventionsmaßnahmen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen

Zu den Präventionsmaßnahmen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen, gehört die Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss angeborener Fehlbildungen der Niere und der ableitende Harnwege und die Impfung z. B. gegen Meningokokken der Gruppe B.

 

Wenn Sie sich aus finanziellen Gründen gegen eine IGeL-Leistung entscheiden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Wir möchten immer im Sinne Ihres Kindes handeln und werden sicher eine gute Lösung finden.

 

In unserer Praxis stellen wir Ihnen gern weitere ausführliche Informationen und eine Kostenübersicht der IGeL-Leistungen zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an!